Arbeitnehmer: Entfernungspauschale: Erhöhung nur ab dem 21. Kilometer verfassungskonform

November 2024

Für die Jahre 2022 bis 2026 gilt ab dem 21. Entfernungskilometer eine erhöhte Entfernungspauschale i. H. von 0,38 Euro. Für die ersten 20 Kilometer erfolgte indes keine Anpassung (weiterhin 0,30 Euro). Dagegen hatte ein Arbeitnehmer geklagt. Denn wegen seiner geringen Entfernung (acht Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) partizipierte er von der Erhöhung nicht. Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Denn das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hält die Neuregelung nicht für verfassungswidrig. Das FG hatte jedoch die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Doch sie wurde nicht eingelegt, sodass das Urteil rechtskräftig ist.

Quelle

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.3.2024, 16 K 16092/23)

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