Aktuelles: Gesetzliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf zwölf Monate verlängert
Die gesetzliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds wurde zum 1.1.2016 von sechs auf zwölf Monate verlängert.n.
Damit wurde die Praxis der vergangenen Jahre, die Bezugsdauer – bis auf wenige Ausnahmen – regelmäßig durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf mindestens zwölf Monate zu verlängern, nun dauerhaft im Gesetz nachvollzogen.
Quelle
BMAS, Mitteilung vom 17.12.2015 „Das ändert sich im neuen Jahr“; Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften vom 21.12.2015, BGBl I, S. 2557