Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 10/2016

Oktober 2016

Im Monat Oktober 2016 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

  • Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.10.2016
  • Lohnsteuer (Monatszahler): 10.10.2016

Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.

Beachten Sie

Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.10.2016. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.

Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit)

Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Oktober 2016 am 27.10.2016.

Beachten Sie

In Bundesländern, in denen der Reformationstag ein Feiertag ist, gilt der 26.10.2016.

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