Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 1/2014

Januar 2014

Im Monat Januar 2014 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

  • Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): 10.1.2014
  • Lohnsteuerzahler (Monatszahler): 10.1.2014

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.

Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei Überweisungen endet am 13.1.2014. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt!

  • Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Januar 2014 am 29.1.2014.
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