Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 1/2014
Im Monat Januar 2014 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
- Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): 10.1.2014
- Lohnsteuerzahler (Monatszahler): 10.1.2014
Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei Überweisungen endet am 13.1.2014. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt!
- Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Januar 2014 am 29.1.2014.