Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 06/2017
Im Monat Juni 2017 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit)
- Umsatzsteuer (Monatszahler): 12.6.2017
- Lohnsteuer (Monatszahler): 12.6.2017
- Einkommensteuer (vierteljährlich): 12.6.2017
- Kirchensteuer (vierteljährlich): 12.6.2017
- Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 12.6.2017
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
* Für Bundesländer, in denen der 15.6.2017 (Fronleichnam) ein Feiertag ist, gilt der 16.6.2017
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit)
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Juni 2017 am 28.6.2017.