Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 05/2023

Mai 2023

Im Monat Mai 2023 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

Steuertermine (Fälligkeit):

  • Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): 10.5.2023
  • Lohnsteuerzahler (Monatszahler): 10.5.2023
  • Gewerbesteuerzahler: 15.5.2023
  • Grundsteuerzahler: 15.5.2023

Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.

Beachten Sie

Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.5.2023 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 19.5.2023 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.

Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):

Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Mai 2023 am 26.05.2023.

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