Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 05/2022
Im Monat Mai 2022 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit)
- Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): 10.05.2022
- Lohnsteuerzahler (Monatszahler): 10.05.2022
- Gewerbesteuerzahler: 16.05.2022
- Grundsteuerzahler: 16.05.2022
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie
Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.5.2022 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 19.5.2022 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit)
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Mai 2022 am 27.05.2022.