Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 02/2019
Im Monat Februar 2019 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit)
- Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): 11.2.2019
- Lohnsteuerzahler (Monatszahler): 11.2.2019
- Gewerbesteuerzahler: 15.2.2019
- Grundsteuerzahler: 15.2.2019
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie
Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 14.2.2019 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 18.2.2019 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit)
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Februar 2019 am 26.2.2019.