Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 10/2015
Im Monat Oktober 2015 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit)
- Umsatzsteuer (Monatszahler): 12.10.2015
- Lohnsteuer (Monatszahler): 12.10.2015
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.10.2015. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit)en.
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Oktober 2015 am 28.10.2015.
Dies war hier jedoch nicht der Fall. Denn der Handel mit Gegenständen gehört – anders als z.B. die Vermietung von Segelyachten oder der Betrieb eines Gestüts – typischerweise nicht zu den Tätigkeiten, die zur Befriedigung persönlicher Neigungen ausgeübt werden. Sie stellen vielmehr das klassische Betätigungsfeld eines Gewerbetreibenden dar. Dass mit Gegenständen des Freizeitbedarfs (hier: Tauchsportartikel) gehandelt wird, ändert daran grundsätzlich nichts.
Darüber hinaus sprachen auch folgende Punkte für eine Einkünfteerzielungsabsicht:
- Durch die Rechtsform der GmbH war es nicht möglich, private Kosten in den betrieblichen Bereich zu verlagern.
- Das operative Geschäft wurde durch Arbeitnehmer betrieben.
- Die verlustbringende Tätigkeit wurde bereits nach einer sehr kurzen Betriebslaufzeit wieder eingestellt.