Koppelungsklausel in Geschäftsführer-Anstellungsverträgen ist unwirksam
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe Gerichts verstößt eine derartige Regelung gegen das Verbot der Vereinbarung einer kürzeren als der gesetzlichen Kündigungsfrist des Arbeitsverhältnisses. Gegen diese Entscheidung wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Quelle
OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2016, 8 U 122/15