Influencerin spritzt illegal Lippen auf und hinterzieht die Erlöse
Die Influencerin erzielte in den Jahren 2017 bis 2019 rund 430.000 Euro an Umsatzerlösen. Eine Steuerbefreiung für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin kam hier nicht in Betracht, da keine Heilbehandlungen, sondern mangels medizinischer Indikation rein kosmetische Eingriffe vorlagen. Dass ihre Tätigkeit wegen fehlender Zulassung als Heilpraktikerin gesetzlich verboten war, blieb hier unerheblich. Aber: Auch verbotenerweise erzielte Umsätze unterliegen der Steuerpflicht.
Quelle
LG Bochum, Urteil vom 13.11.2019, 10 KLs-49 Js 123/18-12/19, Abruf-Nr. 215611 unter www.iww.de