Höhere Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung ab 2020
Der Monatswert für Unterkunft steigt 2020 auf 235 Euro (2019: 231 Euro). Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt ab 2020
- der monatliche Gesamtwert von 258 Euro (2019: 251 Euro) bzw.
- der Einzelwert für ein Frühstück 1,80 Euro (2019: 1,77 Euro) und für ein Mittag- oder Abendessen je 3,40 Euro (bisher: 3,30 Euro).
Arbeitgeber müssen unentgeltliche Mahlzeiten – ob in der Kantine, über Essensmarken oder Restaurantgutscheine – in Höhe der Sachbezugswerte lohnversteuern und dafür Sozialbeiträge abführen. Das können sie vermeiden, wenn ihre Mitarbeiter den Betrag zuzahlen oder sie ihn vom Lohn einbehalten.